Pressemeldung des rheinland-pfälzischen Justizministeriums

 

Zum 2. Insolvenzrechtstag Rheinland-Pfalz 2023 Präsentationen der Referentinnen zum Download

 

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Zum 1. Insolvenzrechtstag Rheinland-Pfalz 2022 Präsentationen der Referenten zum Download

 


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Herzlich willkommen auf der

Web-Präsenz des ZEFIS!

 

 

 

Was ist das ZEFIS und was sind seine Aufgaben?

Das ZEFIS, also das Rheinland-pfälzische Zentrum für Insolvenzrecht und Sanierungspraxis, ist im Oktober 2009 als gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung der Universität Trier und der Fachhochschulen Trier (Campus Birkenfeld) und Koblenz (Rhein-Ahr-Campus Remagen) gegründet worden, übrigens nicht nur als erste Gemeinschaftseinrichtung von Universitäten und Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz, sondern auch als erstes dem Insolvenz- und Sanierungsrecht gewidmetes wissenschaftliches Forschungsinstitut in diesem Land. Gegenstand dieser Kooperation ist zunächst die Bündelung der vorhandenen Forschungsaktivitäten zur empirischen Aufarbeitung und unterstützenden Begleitung der Rechtsentwicklung auf dem Gebiet des Insolvenz- und Sanierungswesens. Sein zweites Standbein sieht das ZEFIS im Bereich des Wissenstransfers zugunsten der betrieblichen und justiziellen Praxis, insbesondere durch Tagungen zu aktuellen Themen aus dem Bereich des Insolvenzrechts.


Wer sind die Mitwirkenden am ZEFIS?

Das ZEFIS wird derzeit von sieben Wissenschaftlern aus den beteiligten Hochschulen getragen: Prof. Dr. Hugo Grote und Prof. Dr. Ralph Westerhoff (beide Hochschule Koblenz, Rhein-Ahr-Campus Remagen), Prof. Dr. Christian Mock und Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt (beide Hochschule Trier, Umweltcampus Birkenfeld), Prof. Dr. Diederich Eckardt und Prof. Dr. Hans-Friedrich Müller, LL.M. (beide Universität Trier). Aktive Mitwirkende sind darüber hinaus verschiedene Praktiker, die sich über den Förderverein des ZEFIS engagieren, an der Spitze dessen Vorsitzender RA Olaf Spiekermann (Mannheim/Stuttgart). Das ZEFIS hat seinen Geschäftssitz an der Universität Trier.


Womit hat sich das ZEFIS in den ersten Jahren seines Bestehens konkret befasst?

Es wurden regelmäßig Tagungen bzw. Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen zu aktuellen Themen aus dem Bereich des Insolvenzrechts veranstaltet  -  u.a. zur aktuellen Insolvenzrechtsreform durch das "ESUG" (Februar 2011, Februar 2012), zu zivil- und strafrechtlichen Fragen der Insolvenzverschleppung (November 2011, Juli 2013, Oktober 2013, Juli 2018), zur Reform der Vorsatzanfechtung (Juni 2014, Juli 2015), zum „Fall Suhrkamp“ (Februar 2015), zu Investitionsschutz nach TTIP und CETA (Dezember 2015), zu Problemen der Insolvenzverwalterauswahl (Juni 2016), zum neuen EU-Restrukturierungsrahmen (Mai 2017), zur Unternehmenssanierung im Spannungsfeld des anwaltlichen Berufsrechts (Juli 2017), zu den Auswirkungen des EU-Beihilfenrechts auf das Insolvenzverfahren (Januar 2018), zur Evaluation des reformierten Unternehmensinsolvenzrechts [„ESUG“] (Februar 2019) und zur soziale Verantwortung des Unternehmens (Dezember 2019). Nach pandemiebedingter Pause ging es im September 2022 mit dem neuen Projekt eines rheinland-pfälzischen Insolvenzrechtstags in Mainz weiter, ein 2. rheinland-pfälzischer Insolvenzrechtstag folgte im September 2023, weitere „rheinland-pfälzische Insolvenzrechtstage“ sind im Jahresturnus geplant.

Mittlerweile abgeschlossen ist ein empirisches Projekt des ZEFIS, bei dem sich eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Prof. Haarmeyer mit der Rechnungslegung der Insolvenzverwalter und deren Prüfung durch die Insolvenzgerichte befasst hat (s. näher hier). Hierfür wurden im Rahmen einer großangelegten empirischen Studie im Bezirk des pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken alle amtsgerichtlichen Insolvenzakten zweier Geschäftsjahre ausgewertet und auf dieser Grundlage konkrete Verbesserungsvorschläge unterbreitet und in den Folgejahren weiter vertieft und evaluiert.


Inwiefern steht das Thema der Rechnungslegung mit der gegenwärtigen Diskussion um Verbesserungsmöglichkeiten im Insolvenzrecht in Zusammenhang?

Das Thema "Rechnungslegung" hört sich vielleicht sehr technisch und verstaubt an, bildet aber einen durchaus wichtigen Baustein auf dem Wege zu einer professionalisierten Insolvenzabwicklung: Um Unregelmäßigkeiten bei der Insolvenzabwicklung aufdecken zu können, vor allem aber um die Qualität der Insolvenzverwaltung sinnvoll evaluieren und die Ergebnisse dieser Evaluation in spätere Entscheidungen über die Bestellung zum Insolvenzverwalter einfließen lassen zu können, ist es sehr wichtig, dass sowohl die Rechnungslegung des Insolvenzverwalters als auch deren Kontrolle durch die Insolvenzgerichte bestimmten Standards genügt. Formelle Standards gibt es in diesem Bereich aber überhaupt noch nicht, und auch materiell liegt, wie die Studie ergeben hat, auf beiden Seiten  -  bei den Insolvenzverwaltern wie auch bei den Insolvenzgerichten - einiges im Argen. Die Ergebnisse der ZEFIS-Studie und die Vorschläge der Arbeitsgruppe für die zu etablierenden formellen Standards und die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen wurden in der insolvenzrechtlichen Fachpresse publiziert und so in den aktuellen bundesweiten Diskussionsprozess eingespeist. Die Arbeitsgruppe ist hierüber aber auch mit dem Justizministerium dieses Landes im Gespräch.


Warum ist ein verbessertes Insolvenzrecht nach wie vor wichtig?

Alle wichtigen Kennzahlen zeigen, dass die Insolvenzabwicklung allen zwischenzeitlichen Reparaturmaßnahmen an der „Dauerbaustelle Insolvenzordnung“ zum Trotz immer noch nicht so gut funktioniert, wie das wünschenswert und notwendig wäre: Es werden die Insolvenzverfahren nach wie vor viel zu spät eingeleitet (im Schnitt 9 Monate nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung), es werden viel zu wenig beantragte Insolvenzverfahren überhaupt eröffnet (mehr als ein Drittel der Insolvenzanträge wird mangels kostendeckender Masse abgewiesen), die Ausschüttungen an ungesicherte Gläubiger sind viel zu niedrig (im Durchschnitt je nach der Rechtsform des Unternehmensträgers mehr oder minder deutlich unter 10 %), und es werden insgesamt viel zu wenig Unternehmen im Insolvenzverfahren saniert (weniger als 15 %, meist durch Veräußerung an neue Investoren oder an Wettbewerber, was wiederum von einer rechtzeitigen Verfahrenseinleitung abschreckt). Diese Zahlen können nur als alarmierend bezeichnet werden. Mehr als 20 Jahre nach Inkrafttreten der reformierten Insolvenzordnung kann nicht mehr bestritten werden, dass sich die hieran geknüpften Erwartungen nur zum kleineren Teil erfüllt haben. Im Hinblick darauf, dass ein funktionsgerechtes Unternehmensinsolvenzrecht zu den fundamentalen institutionellen Rahmenbedingungen einer marktwirtschaftlichen Ordnung gehört, muss hieran auf allen Ebenen weitergearbeitet werden.

 

Kontakt: ZEFIS, c/o Prof. Dr. Diederich Eckardt, Universität Trier, D-54286 Trier

 

ZEFIS-Projekt "Rechnungslegung im Insolvenzverfahren"

 

ZEFIS-Förderverein

 

Aktuelles Insolvenzrecht